Fernbleiben des Unterrichts länger als eine Woche: (Achtung: Dieses Formular muss 4 Wochen vorher
eingereicht werden.)
Verlängerter Urlaub, Fußballspiel, Konzert oder dergleichen, ist KEIN Grund und wird nicht stattgegeben. (siehe SchUG §45)
www.bildung-ooe.gv.at
Anleitung:
Auf der Seite ganz nach unten scrollen und auf den Button "Formulare" klicken; unter
"für Erziehungsberechtigte, SchülerInnen"; unter "schulpflichtige Kinder"; schließlich
bei "Fernbleiben" das richtige Formular suchen und ausfüllen.