Den
Elternverein in St. Konrad gibt es seit 1985 (Gründungsversammlung: 20. April 1985)
Aufgaben
und Ziele der Elternvereine sind je nach Schulart verschieden. Für den Pflichtschulbereich sind aus der praktischen Tätigkeit der Elternvereine im Wesentlichen zwei Hauptaufgaben zu
erkennen:
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Die Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich
der schulischen Bildung der Kinder und der mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Fragen innerhalb der Schule; z.B. gegenüber Schulleitern, Lehrern und/oder Eltern.
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Die Wahrung der Eltern-bzw. Schulinteressen
nach außen z. B. gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.
Daneben gibt es noch
eine Fülle von anderen Aufgaben, so z. B.:
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Schriftliche und mündliche Weitergabe von
Anliegen der Eltern an Schule,Behörden, Ämter
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Mitwirkung in den
Schulgemeinschaftseinrichtungen
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Unterstützung der Klassenelternvertreter
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Abhalten von Zusammenkünften der Eltern
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Veranstaltung von Vorträgen bildender Art,
sowie Abhaltung von musikalischen, künstlerischen und anderen, den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen
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Abhaltung von Kursen, Tagungen für die
Elternberatung und Elternbildung
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Herstellung und Pflege der Partnerschaft
zwischen Elternhaus und Schule
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Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung
der ihnen nach den Schulgesetzen zustehenden Rechte
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Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf
Schulwegsicherung, Schülerbeförderung, Schülerbetreuung,....
Folgende Rechte
kommen den Eltern zur Wahrung ihrer Aufgaben zu:
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Recht auf Information ( Einblick in Erlässe,
Information über Schulgeschehen,...)
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Recht auf Anhörung (Mitglieder des EV können
Lehrern Vorschläge, Wünsche, Beschwerden mitteilen)
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Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
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Vorschlagsrecht ( Klassenelternvertreter können
vom EV vorgeschlagen bzw. nominiert werden)
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Mitwirkung im Klassen- bzw. Schulforum