Den Elternverein in St. Konrad gibt es seit 1985 (Gründungsversammlung: 20. April 1985)


Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind je nach Schulart verschieden. Für den Pflichtschulbereich sind aus der praktischen Tätigkeit der Elternvereine im Wesentlichen zwei Hauptaufgaben zu erkennen:

  1. Die Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der Kinder und der mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Fragen innerhalb der Schule; z.B. gegenüber Schulleitern, Lehrern und/oder Eltern.
  2. Die Wahrung der Eltern-bzw. Schulinteressen nach außen z. B. gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.


Daneben gibt es noch eine Fülle von anderen Aufgaben, so z. B.:

  • Schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Eltern an Schule,Behörden, Ämter
  • Mitwirkung in den Schulgemeinschaftseinrichtungen
  • Unterstützung der Klassenelternvertreter
  • Abhalten von Zusammenkünften der Eltern
  • Veranstaltung von Vorträgen bildender Art, sowie Abhaltung von musikalischen, künstlerischen und anderen, den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen
  • Abhaltung von Kursen, Tagungen für die Elternberatung und Elternbildung
  • Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus und Schule
  • Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach den Schulgesetzen zustehenden Rechte
  • Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung, Schülerbetreuung,....


Folgende Rechte kommen den Eltern zur Wahrung ihrer Aufgaben zu:

  • Recht auf Information ( Einblick in Erlässe, Information über Schulgeschehen,...)
  • Recht auf Anhörung (Mitglieder des EV können Lehrern Vorschläge, Wünsche, Beschwerden mitteilen)
  • Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
  • Vorschlagsrecht ( Klassenelternvertreter können vom EV vorgeschlagen bzw. nominiert werden)
  • Mitwirkung im Klassen- bzw. Schulforum